Bei vielen Unternehmen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO verpflichtend. Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde empfiehlt grundsätzlich die Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch außerhalb der gesetzlichen Pflichtfälle, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung langfristig gerecht zu werden.
Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Bedarf in der Rolle des Datenschutzbeauftragten mit Besprechungen und Überprüfungen und unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Datenschutz zu erfüllen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet viele Vorteile, wie z.B. die der Unabhängigkeit, langjährige Erfahrung (in unserem Fall), eine fixe Kostenkalkulation usw..
Als externer DPO unterstützen wir ihr Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen, bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden sowie bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und sind ihr externer Partner im Bereich der DSGVO.